Der Verein - stark für Nannys!

Was machen Nannys?

  • Nannys sind Kinderbetreuungsperson im Haushalt der Personenberechtigten. Sie übernehmen die Betreuung der Kinder im Haushalt der Eltern
  • für wenige Stunden pro Woche bis Vollzeit
  • Angestellt oder auf selbstständiger Basis

Aufgaben

Betreuung, Pflege, Erziehung, Bildungsförderung,
Haushaltstätigkeiten nur, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehen


Was tut der Verein für Nannys?

Kostenfreie Beratung

  • Beratung zu sämtlichen Fragen rund um die Tätigkeit 
  • Vermittlung an suchende Familien
  • Fortbildungskurs mit 20 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Praxisberatung in der Gruppe
  • vielfältige Seminare zur Weiterbildung

Bei Interesse an einer Förderung der Tätigkeit durch das Stadtjugendamt:

  • Beratung zu den Voraussetzungen 
  • Eignungsüberprüfung Teil 1

Kursangebot 2025:

Nanny werden - das kleine 1x1

  • Kurs: 1x pro Quartal bei ausreichendem Interesse, min. 5 Teilnehmer*innen 
  • Termine: auf Anfrage
  • Dauer: 5 Tage 
  • Umfang:  20 Unterrichtseinheiten
    (UE)/15 Std.
  • Kosten: 45 € 

Leitung: 

Monika Thier; Individualpsychologische Beraterin/Supervisorin (DGIP),  

Paar- und Familientherapeutin

Inhalt

Der Kurs bietet eine gute Übersicht über alle aktuellen Themen und lebt vom Praxisbezug. 

UE Inhalt
 3  Einführung, Organisatorisches,
Kennenlernen - Motivationsklärung, Präsentation Verein
3 Rahmenbedingungen, Aufgaben,
Besonderheiten in der Betreuung
3 Erstgespräch / Vertrag
3 Gesetzliche Grundlagen 
3 Hygiene / Sicherheit
5 Prävention sexueller Missbrauch, Kindeswohlgefährdung,
Würde/ Rechte des Kindes

Termin Frühjahr 2025

Di., 22.07.

19.00 - 21.00 Uhr
Mi., 23.07. 19.00 - 21.00 Uhr
Do., 24.07. 19.00 - 21.00 Uhr
Fr., 25.07. 19.00 - 21.00 Uhr
Sa., 26.07. 10.00 - 17.00 Uhr

 

Termine auf Anfrage

Konzept

Download
TEV_Konzept-KIBIP- Fortb_2019.pdf
Adobe Acrobat Dokument 243.8 KB

Anmeldung


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

  • Ihre Anmeldung wird  bestätigt.
  • Wir verständigen Sie, wenn der Kurs ausfällt.

Kinderbetreuung nach Rücksprache bei verbindlicher Anmeldung möglich.

 

Abmeldungen:

  • Kostenfrei: Bis 14 Tage vor Kursbeginn - Sie erhalten eine Rückerstattung zu 100%
  • Nicht kostenfrei: Bei Abmeldung bis zu 5 Tagen vor Kursbeginn fällt eine Stornierungsgebühr von
    Stadt:       12,- € / 15,-€
    Umland:  15,- € / 18,-€
  • Volle Kursgebühr: Bei späteren Abmeldungen wird die volle Kursgebühr fällig!
  • Wird die Einzugsermächtigung von der Bank abgelehnt, geht die Bankgebühr zu Lasten der angemeldeten Person. Zudem fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15 € an.

 

Darüber sollten Sie nachdenken:

Gefördertes oder nicht gefördertes Anstellungsverhältnis?!

©katie-emslie-unsplash
©katie-emslie-unsplash

 

"Nicht geförderte" KiBiP im Haushalt der

Personensorgeberechtigten

  • Sie machen den Vertrag inkl. Festlegung des Stundensatzes mit den Eltern 
  • Sie brauchen keine Qualifizierung

So ist es

Eine Qualifizierung bei Kindertagespflegepersonen, die im Privathaushalt der Eltern (KiBiP) arbeiten, ist nicht vorgeschrieben, solange die Betreuung auf einem rein privatrechtlichen Vertrag beruht.

 

Dennoch, ...

sollten die Kindertagespflegepersonen über eine Qualifizierung verfügen. Immer wieder kommt es zu rechtlichen Rückfragen, Fragen seitens der Eltern, ... Wir, als Verein, der die Interessen von Kindertagespflegepersonen vertritt, empfehlen sehr, einen entsprechenden Fortbildungskurs zu belegen. 

 

Ziel  

Ziel ist, Ihnen ein praxisorientiertes Grundwissen über die besonderen Arbeitsbedingungen, der Zusammenarbeit mit den Eltern und der Förderung von Kindern zu vermitteln. 

"Geförderte" KiBiP im Haushalt der

Personensorgeberechtigten

  • Sie machen den Vertrag inkl. Festlegung des Stundensatzes mit den Eltern 
  • Die Eltern erhalten einen Zuschuss vom Stadtjugendamt, wenn die Kindertagespflegeperson förderfähig  ist
  • Qualifizierung erforderlich
  • Wochenarbeitszeit mind. 10 Std./Woche

So ist es

Sobald es zu Bezuschussungen von offizieller Stelle kommt, müssen Sie eine Qualifizierung nachweisen. 

 

Vorgabe ist, dass möglichst alle Kindertagespflegepersonen eine vergleichbare Qualifizierung vorweisen können.
Lassen Sie sich zur "Geförderten" KiBiP in Privathaushalten qualifizieren, stehen Ihnen auch andere Einsatzmöglichkeiten offen wie zum Bsp. Großtagespflege, Tageseltern.

  

Ausbildungsweg

Diese  Qualifizierung wird leider nicht  vom Verein angeboten. Informieren Sie sich bitte bei uns, wo Sie diese Ausbildung machen können. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie  das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. 

Eine ergänzende Teilnahme an unserem Fortbildungskurs wird empfohlen - ist aber kein Muss. 

 

Mehr Infos unter: www.muenchen.de/kindertagespflege